Schulordnung

1. Aufgabe

Die Musikschule Freudenberg soll als Bildungseinrichtung die musikalischen Fähigkeiten von musikinteressierten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen erschließen und fördern.

 

 

2. Aufbau

Die Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Strukturplan der Musikschulen in folgenden Stufen:

 

I.    Musikknirpse 1

        Rhythmik-Kurs für Babys im Alter von 6 bis 18 Monate

        

      Musikknirpse 2

        Anschlusskurs für Kleinkinder von 18 Monate bis 3 ½ Jahre

         

II. Musikalische Früherziehung

  • Aufnahmealter: 3,5 Jahre
  • Dauer: 2 Jahre

 

III. Instrumentalunterricht

  • Unterrichtsformen:    Einzel- und Gruppenunterricht

  • Aufnahmealter:         Nach Gespräch mit der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer

 

IV. Gesang    Einzel- und Gruppenunterricht

     Chor        Kinder- und Jugendchor

 

V. Ballett

Unterricht für Kinder (ab 3 Jahre)

  • Training für Anfänger und Fortgeschrittene

  • Spitzenschuhtraining

 

VI. Hip-Hop

  • Unterricht für Kinder im Grundschulalter. (von 6-10 Jahre)

 

VII. Ensembles

Kammermusik und Bandprojekte

 

 

3. Unterrichtsart

Die Unterrichtsart ist vom Schulleiter nach Anhören der beteiligten Erzieher und der Erziehungsberechtigten entsprechend dem aufzustellenden Jahreslehrplan festzusetzen.

 

 

4. Unterrichtszeiten

  1. Das Schuljahr der Musikschule Freudenberg beginnt jeweils am 1. August eines Jahres und endet am 31. Juli des Folgejahres. Die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen gilt in gleicher Weise für die Musikschule.

  2. Die Unterrichtszeit wird vom Schulleiter entsprechend dem Lehrplan festgelegt.

 

 

5. Leistungen

  1. Alle Schüler/innen der Musikschule Freudenberg müssen die in den Lehrplänen gestellten Anforderungen erfüllen.

  2. Die Aufnahme in die weiterführenden Ausbildungsstufen ist nur möglich, wenn Vorbildung und Lebensalter der betreffenden Stufe entsprechen. Über Sonderregelungen entscheidet der Schulleiter. 

 

 

6. Teilnahmevoraussetzungen

 

Die Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden verpflichtet. Versäumnisse minderjähriger Schüler muss der Erziehungsberechtigte schriftlich bei der Lehrkraft entschuldigen.

 

 

7. Kostenbeitrag

  1. Die Unterrichtsentgelte sind in einer Entgeltordnung festgelegt, die Bestandteil dieser Schulordnung ist.

  2. Bei erstmaliger Anmeldung (Unterrichtsaufnahme) ist einmalig eine Verwaltungspauschale von 15,00 € zu entrichten. Dieser Betrag wird mit dem ersten Unterrichtsentgelt fällig.

  3. Alle Unterrichtsentgelte sind nach Erhalt der Rechnung an den genannten Fälligkeitsterminen an die Stadtkasse Freudenberg zu leisten. Die Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.

 

 

8. Unterrichtsmaterial

Für die Instrumentalfächer sind Notenhefte und Lehrhefte grundsätzlich vom Schüler bzw. dessen Eltern selbst zu beschaffen. Material für die Kurse der Musikalischen Früherziehung kann von der Musikschule besorgt werden. Die Kosten hierfür sind von den Eltern zu tragen.

 

 

9. Abmeldung/Kündigung/Probezeit

  1. Eine Abmeldung der Schülerin/des Schülers kann grundsätzlich nur zum Ende des Schuljahres (31. Juli) erfolgen und muss der Musikschule Freudenberg spätestens einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden.

  2. Für Kurse der Musikknirpse und der musikalischen Früherziehung sowie für Kurse im Tanzbereich gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer Kündigung zum Schulhalbjahr (31.01.). Diese muss ebenfalls schriftlich, spätestens einen Monat vorher erfolgen.

  3. Abmeldungen während des laufenden Schuljahres können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (z. B. Wegzug oder längere Krankheit) berücksichtigt werden und sind ebenfalls bei der Musikschule Freudenberg zu beantragen. Der Schulleiter entscheidet über diese Ausnahmefälle.

  4. Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Abmeldungen anzunehmen bzw. solche anzuerkennen.

  5. Bei einer Neuanmeldung gilt ab dem Tag der Unterrichtsaufnahme an der Musikschule eine generelle Probezeit von einem Monat. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Unterricht schriftlich gekündigt werden.

 

 

10. Unterrichtsausfall

  1. Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er in der Regel keinen Anspruch auf die verlorene Stunde. Ausnahmeregelungen können jedoch von den Lehrkräften mit dem/den Erziehungsberechtigten getroffen werden, sofern die räumlichen Verhältnisse geklärt sind.

  2. Die Unterrichtsstunden erkrankter Lehrkräfte werden, sofern sie drei Unterrichtstermine überschreiten, nachgeholt oder rückvergütet.

 

 

11. Haftung

 

Die Schülerinnen und Schüler der Musikschule Freudenberg, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, sind für die pflegliche Behandlung der Unterrichtsräume, der Einrichtung sowie der überlassenen Instrumente verantwortlich. Gemietete Instrumente sind pünktlich zurückzugeben. Die Haftung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

 

12. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Schulvertrag ist Siegen.

 

 

Freudenberg, 20. Oktober 2022

 

Marc Klinkert

Leiter der Musikschule